Schleifkörper Kennzeichnung

Allgemeines

Zweck der Kennzeichnung ist es, den Anwendern die notwendigen Informationen zur Identifizierung der Schleifkörper zu liefern, um deren sachgerechte Montage zu ermöglichen und sie mit der erforderlichen Sicherheit auf den Schleifmaschinen zu verwenden.

Die Kennzeichnung erfolgt nach EN 12413

 

Erforderliche Kenndaten

Folgende Kenndaten müssen bei allen Schleifkörpern angebracht sein:

- Hersteller, Lieferer oder Einführer

- Abmessungen

- Werkstoff / Spezifikation

- Arbeitshöchstgeschwindigkeit (m/s)

- max. zulässige Drehzahl

- Prüfvermerk des Hersteller

- Verwendungseinschränkungen

- Auftrags- bzw. Fertigungsnummer

 

Bei den Bindungsarten B und BF müssen zusätzlich noch folgende Kenndaten angeführt sein:

- Verfall- bzw. Ablaufdatum

- Farbstreifen ab 50m/s